Die Studienzeit ist für viele die schönste Zeit des Lebens. Die Unabhängigkeit, die freie Zeiteinteilung sowie die Möglichkeit, Auslandserfahrungen zu sammeln sind nur einige Vorzüge.
Viele Studenten wissen am Anfang nicht, welche Versicherungen sie selber abschließen müssen oder in welchen Fällen Sie über ihre Eltern mitversichert sind.
Das Thema Krankenversicherung ist grundsätzlich schnell geklärt – entweder ist man als Student gesetzlich familienversichert, ab 25 Jahren zum studentischen Beitragssatz Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder man bleibt in der privaten Krankenversicherung der Eltern, sofern man schon als Schüler dort versichert war. Studierende in EU-Ländern und anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können in Deutschland versichert bleiben, müssen dies im Studienland nur nachweisen.
Von größter Wichtigkeit ist jedoch auch die private Haftpflichtversicherung. Schon ein kleines Missgeschick in der Freizeit, im Urlaub oder im Haushalt kann katastrophale Folgen haben. Denn hier gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen. Um gerade solche finanziellen Katastrophen zu verhindern, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben. Zwar ist man bis zum Abschluss der Erstausbildung über die Eltern haftpflichtversichert – das gilt allerdings nur, wenn man vor Studienbeginn nicht bereits berufstätig war. Im Fall einer Zweitausbildung müssen Studenten ohnehin eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Eine Hausratversicherung entschädigt immer dann, wenn der eigene Hausrat durch Feuer, Sturm oder Wasser zu Schaden kommt. Inwieweit Versicherungsschutz über die Police der Eltern besteht, ist individuell abzuklären. Über eine eigene Police sollte man jedoch als Student schon nachdenken, wenn der eigene Hausrat einen gewissen Wert erreicht hat.
Sehr wichtig ist auch ein guter Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit. Kann man den angestrebten Beruf wegen Unfall oder Krankheit in Zukunft nicht mehr ausüben, reicht gerade bei jungen Menschen die magere gesetzliche Invalidenrente nicht aus, um finanziell auszukommen. Bei den meisten Anbietern kann man bereits als Studierender eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den anvisierten Beruf abschließen – die zahlt im Ernstfall eine lebenslange Rente, selbst wenn man wegen Unfall oder schwerer Krankheit schon als Studierender erwerbsunfähig wird und den versicherten Beruf noch gar nicht ausübt. Frühzeitig nachdenken lohnt sich hierüber schon auch, da man sich durch den Abschluss einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung seinen Gesundheitszustand in jungen Jahren mitsichert.
Die Gesundheitsprüfung der Versicherer ist hier nämlich besonders streng.
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