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Die Gesetzliche Pflegeversicherung – Ist mit Ihr langfristig zu rechnen?

60% der Deutschen sind sich nicht des Kostenrisikos für die Pflege im Alter bewusst. Das hat eine Umfrage des Finanzdienstleisters Delta Lloyd ergeben. Dabei beträgt die so genannte Pflegelücke z. B. in der Pflegestufe 2 durchschnittlich 971 Euro im Monat, die von den Betroffenen selbst oder - was viele nicht wissen - ihren Kindern aufgebracht werden müssen. Diese Lücke ergibt sich dadurch, dass für diese Pflegestufe die Unterbringung im Heim durchschnittlich 2.250 Euro im Monat kostet. Davon übernimmt die staatliche Pflegeversicherung jedoch lediglich 1.279 Euro!

Wir leben immer länger. Einerseits natürlich ein Gewinn für uns alle, andererseits steigt mit dem Alter jedoch auch die Gefahr, zum Pflegefall zu werden. Dieses Los hat in Deutschland derzeit mehr als 2 Mio. Menschen ereilt. Eine Zahl, die sich angesichts des demografischen Wandels in den kommenden Jahren sicherlich noch erhöhen wird.

Da die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung nur eine Art „Teilkasko - Versicherung“ darstellen, welche bei Pflegebedürftigkeit einen Teil der tatsächlichen Kosten übernehmen, bieten einige private Versicherungen Vorsorgemöglichkeiten an.

Drei Möglichkeiten stehen für die private Pflegevorsorge zur Verfügung:

Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Lebensversicherung aufgebaut. Wird der Versicherte pflegebedürftig, zahlt die Versicherung eine frei verfügbare monatliche Rente, die sich nach der festgestellten Pflegestufe / Pflegeklasse richtet.

Im Gegensatz dazu erstattet eine Pflegekostenversicherung grundsätzlich die tatsächlichen Pflegekosten, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden.

Eine Pflegetagegeldversicherung hingegen zahlt im Fall der Pflegebedürftigkeit einen im Vorfeld vereinbarten festen Geldbetrag für jeden Pflegetag


Auch wenn die meisten Menschen erst mit über siebzig Jahren pflegebedürftig werden, lohnt es sich frühzeitig über die private Pflegevorsorge nachzudenken. Denn mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge, oder es ist auf Grund zu beantwortender Gesundheitsfragen überhaupt kein Vertragsabschluss mehr möglich.

Ein weiterer wichtiger Unterschied bei den drei Varianten: Bei der Pflegekosten- und Tagegeldversicherung müssen lebenslang Beiträge gezahlt werden, bei der Pflegerentenversicherung nur bis zum Eintritt des Pflegefalls. Zusätzlich haben Verbraucher bei der Pflegerente auch die Möglichkeit, einen Einmalbetrag in eine Pflegeversicherung zu zahlen. Hier profitiert der Versicherte unter anderem vom Zinseszinseffekt. Die einmalig gezahlte Summe wird nämlich vom Versicherer angelegt und verzinst.

Als Zeichen der Unterstützung belohnt der Staat diese Art der privaten Zusatzvorsorge: Sie kann nämlich als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.

Lassen Sie sich zu diesem Thema beraten. Denn die Zukunft sieht in diesem Bereich sicherlich nicht rosig aus.

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