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Elementarschäden

In Anbetracht der zunehmenden Schäden durch starke Regenfälle und Überschwemmungen wird es immer wichtiger den Wohngebäude- bzw. Hausratversicherungsschutz um die Komponente Elementarschäden zu erweitern.

Nur wer die Elementarschadendeckung versichert hat, kann seinen finanziellen Verlust bei Überschwemmungen geltend machen. Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen ebenso unter diese Versicherung, wenn hierdurch folgende Gefahren verwirklicht werden:

• Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge)
• Überschwemmung (Ausuferung natürlicher Gewässer)
• Erdbeben (naturbedingte Erdbodenerschütterungen)
• Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen)
• Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen)
• Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen) sowie
• Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen).

Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überlaufende Flüsse und Bachläufe auf Grund starker Regenfälle auf. Doch gerade in letzter Zeit wurden auch einige Hausbesitzer in bisher ruhigen Zonen vom Hochwasser überrascht.

Lassen Sie sich in Sachen Elementarschäden von Ihrem Versicherungsmakler beraten. Der Einschluss ist im Verhältnis zum Risiko in den meisten Fällen günstig und deshalb nahezu immer empfehlenswert..

 © 2007-2009 Wolfgang Tonn  » Impressum  

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