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Berufsunfähigkeitsversicherung – Sinnvoll oder sinnlos?

Direkt vorab - die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Das Risiko einer schweren Krankheit oder eines schlimmen Unfalls und die daraus resultierenden Folgen (finanzieller Abstieg, insbesondere wenn eine Familie zu versorgen ist) sollten deshalb abgesichert werden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht hier leider nicht aus, den Lebensstandard zu decken.

Das Arbeitseinkommen wird im Falle der Berufsunfähigkeit nicht in der gewohnten Art und Weise weitergezahlt, wenn einem das Schicksal der Berufsunfähigkeit widerfährt. Insbesondere für die nach dem 01.01.1961 Geborenen sind die Folgen besonders schlimm. Denn hier greifen deutlich härtere Regeln. Für diese Altersgruppe gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Was das heißt, wissen leider nur zu wenige Menschen.

Der bisherige Berufsschutz ist in seiner Gesamtheit weggefallen - er wurde durch eine bloße Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die später als 1961 Geborenen erhalten statt der bisherigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Sie wird prinzipiell nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller noch täglich arbeiten kann (Restleistungsvermögen) – unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung.

Dabei werden im Prinzip drei Fälle unterschieden: Beträgt das Restleistungsvermögen noch mindestens 6 Stunden pro Tag, so liegt keine Erwerbsminderung vor. Kann die Person noch mindestens 3, aber nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten, so besteht halbe Erwerbsminderung. Nur derjenige, der weniger als 3 Stunden am Tag zu arbeiten im Stande ist, ist voll erwerbsunfähig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Regelungen ist jedoch, dass nicht der konkret ausgeübte tatsächliche Beruf herangezogen wird, sondern jede beliebige Tätigkeit, die auch nur in der Theorie ausgeübt werden kann. Beispielswiese könnte ein Chirurg auf Grund einer Handbehinderung nicht mehr als Chirurg tätig werden, jedoch auf eine Tätigkeit als Pförtner verwiesen werden. Und das würde schon ausreichen, um nicht erwerbsunfähig zu sein.

Brisant ist zudem, dass es diesen Ausweichjob auf dem Arbeitsmarkt gar nicht geben muss – es reicht die rein theoretische Tatsache, dass ein solcher Beruf von der versicherten Person auszuüben wäre.
Hiermit muss jedem klar werden, dass es sehr schwierig ist, erwerbsunfähig im Sinne dieser Regelungen zu werden. Doch selbst bei Gelingen, wird die Versorgungslücke nicht zu schließen sein durch die gesetzlichen Leistungen.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von höchster Wichtigkeit. Denn das hohe Risiko des Arbeitskraftverlustes sollte abgesichert sein – umfassend. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler beraten.

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