In 2009 greift die Abgeltungssteuer. Doch die Wenigsten wissen, um was es sich hierbei wirklich handelt.
Die pauschale Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) wird von den Finanzinstituten direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die gesamte Steuerpflicht auf Kapitalerträge ist damit „abgegolten“, womit auch der Name „Abgeltungssteuer“ seinen Namen verdient.
Im Gegensatz zu bisher, werden sämtliche Kursgewinne auf Wertpapiergeschäfte, sowie die geflossenen Dividendenzahlungen ab dem 01.01.2009 durch die Abgeltungssteuer komplett besteuert – unabhängig davon, wie lange das Wertpapier zuvor im Depot gehalten wurde.
Einzige Ausnahme ist Folgende: Kursgewinne von Aktien und Fondsanteilen, welche bereits vor dem 31.12.2008 gekauft werden und sich anschließend für mindestens 12 Monate im Depot befinden, bleiben auch bei Verkauf nach dem 01.01.2009 steuerfrei.
Wer also langfristig in Fonds oder Wertpapiere investieren will, sollte noch vor dem 31. Dezember 2008 zuschlagen, um mögliche Kursgewinne dauerhaft steuerfrei zu kassieren.
Vom neuen Recht nur marginal betroffen sind Misch- und Dachfonds sowie Anlagen in Versicherungsprodukte. Denn diese können auch zukünftig Wertpapiere verkaufen, ohne das darauf Abgeltungssteuer anfällt. Erst wenn der Anleger einen solchen Fonds verkauft, kassiert der Staat Steuern.
Bei der Rentenversicherung hängt die Art der Besteuerung der Erträge am Ende der Laufzeit von weiteren Faktoren ab. Bei Kauf und Verkauf von Fonds innerhalb des „Versicherungsmantels“ durch den Anleger (viele Gesellschaften bieten dies während der Vertragslaufzeit kostenfrei an), fällt keine Abgeltungssteuer an. Somit können die vollen Kursgewinne während der Vertragslaufzeit wieder angelegt werden. Man profitiert somit durch den sogenannten „Steuerstundungseffekt“.
Eine Besteuerung Ihrer laufenden Rente erfolgt unter dem Stichwort der im Vergleich zur Abgeltungssteuer günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung. Sollten Sie allerdings eine Kapitalauszahlung wählen, werden die Erträge zur Hälfte mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuert.
Gerne berate ich Sie zu diesem umfangreichen Thema. Stellen Sie schon jetzt die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft. Warum Abgeltungssteuer zahlen, wenn es auch anders geht…
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