
Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar! Denn...
...wie lange dauert es, bis Sie das auf´s Haus aufgenommene Darlehen zurückgezahlt haben? Wie schnell kann es jedoch passieren, dass ein Feuerschaden aus dem Neubau einen Sanierungsfall macht?
Vielleicht ist es aber auch "nur" ein Rohrbruch, der die Wohnung stark durchnässt und eine Wand großflächig aufgestemmt werden muss. Zusätzlich wird eine Trocknungsanlage installiert, wodurch der Aufenthalt in der Wohnung für drei Wochen nicht mehr möglich ist. Wer zahlt das? Sind Sie versichert?
Lassen Sie sich beraten. Es geht um Ihr Eigenheim.
Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als Neuwertversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden an Wohngebäuden abgeschlossen. Möglich ist auch die Versicherung gegen nur eine dieser Gefahren. Die Versicherungssumme sollte sich hierbei der Veränderung der Baukosten entsprechend anpassen. Man spricht dabei auch von einer Versicherung zum "gleitenden Neuwert".
Über die "Feuer-Rohbauversicherung" kann bereits der Rohbau gegen die Feuergefahr versichert werden. Diese "Feuer-Rohbauversicherung" wird meistens in der eigentlichen Wohngebäudeversicherung zeitlich begrenzt beitragsfrei mitversichert und ist dieser somit praktisch vorgeschaltet. Ab Einzug in das "fertige Wohngebäude" (Bezugstermin) gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.


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