
Alltagshektik, Streß und Leistungsdruck erhöhen Ihr Risiko dramatisch: Krankheit, Unfall - Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit sind die Folge.
Und dann? Ohne Absicherung Ist auch Ihre finanzielle Existenz gefährdet...
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es seit Anfang 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Was das heißt, wissen leider nur zu wenige Menschen.
Der bisherige Berufsschutz ist in seiner Gesamtheit weggefallen - er wurde durch eine bloße Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die später als 1961 Geborenen erhalten statt der bisherigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Sie wird prinzipiell nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller noch täglich arbeiten kann – unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung.
Im Klartext, Sie sind beispielsweise Ingenieur oder Bürokauffrau und müssen Ihre Tätigkeit krankheitsbedingt aufgeben, kann Ihnen zugemutet werden, auch als Parkwächter oder Pförtner zu arbeiten. Und können Sie zudem - z. B. als Parkwächter - noch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen Bedürfnisse des Lebens reicht das dann künftig kaum noch aus. Lassen Sie sich helfen!
Ich berate Sie unabhängig und kompetent - garantiert!


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